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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11   

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https://dejure.org/2015,104326
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11 (https://dejure.org/2015,104326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2015 - L 1 R 162/11 (https://dejure.org/2015,104326)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - L 1 R 162/11 (https://dejure.org/2015,104326)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02, juris RdNr 15 mwN).

    Demgemäß sind in der Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige (vgl zB BSG, Urteil vom 19.12.1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5: Volkshochschuldozentin) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02, juris RdNr 16 mwN).

    Dagegen können Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, als freie Mitarbeiter beschäftigt sein, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02, juris RdNr 17 mwN).

    Das gilt hier umso mehr, als Lehrer, wie das Gesetz selbst anerkennt abhängig Beschäftigte oder Selbständige sein können (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris RdNr 23).

    Die tatsächliche Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub stellt ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses dar (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris RdNr 25 mwN), woran es im Falle der Klägerin jedoch mangelt.

    Fällt ihre Arbeitskraft krankheitsbedingt aus und unterbleibt deshalb die versprochene Arbeitsleistung, haben sie in aller Regel keinen Anspruch auf die Gegenleistung (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris RdNr 26 mwN).

    Anders ist dies, wenn Aufträge nur von Fall zu Fall "nach Auftragslage" an Selbständige vergeben werden (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris RdNr 27 mwN).

    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris RdNr 29 mwN).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSG; U.v. 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beklagte durch ein irgendwie geartetes Handeln bei der Klägerin den Eindruck erweckt hätte, sie würde berechtigte Beitragsforderungen nicht geltend machen, wobei bloßes Nichtstun nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 30.11.1978, 12 RK 6/76, SozR 2200 § 1399 Nr. 11 = BSGE 47, 194-200).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 372/12

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Dozentin bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Damit wird zugleich die pädagogische Gestaltungsfreiheit der Lehrenden hervorgehoben (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.03.2013, L 2 R 372/12, juris RdNrn 60f.).
  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Gegen die Anordnung der Versicherungspflicht selbständiger Lehrer bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht bereits verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 12.10.2000, B 12 RA 2/99, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5; Urteil vom 12.10.2000, B12 RA 4/00, juris, die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 26.06.2007, 1 BvR 2204/00 und 1 BvR 1355/03, juris).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Gegen die Anordnung der Versicherungspflicht selbständiger Lehrer bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - entgegen der Auffassung der Klägerin - nicht bereits verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 12.10.2000, B 12 RA 2/99, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5; Urteil vom 12.10.2000, B12 RA 4/00, juris, die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 26.06.2007, 1 BvR 2204/00 und 1 BvR 1355/03, juris).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Bei diesem Sachverhalt schließen der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts es zwar aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl BSGE 51, 164, 167 f = SozR 2400 § 2 Nr. 16 S 19 f; BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R - AuB 2001, 151, 154).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das BAG diese Grundsätze wie folgt konkretisiert (vgl ua BAG, Urteil vom 11.10.2000, 5 AZR 289/99, juris RdNr 19 (Dozent an einer Volkshochschule mit dem Fach "Deutsch als Fremdsprache"); BAG, Urteil vom 29.05.2002, 5 AZR 161/01, juris RdNr 18 f. Dozenten (Lehrerin an einer Volkshochschule mit Unterricht in Deutschkursen für Aussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge)): Diejenigen, die an allgemein bildenden Schulen unterrichten, sind in der Regel Arbeitnehmer, auch wenn sie ihren Unterricht nebenberuflich erteilen.
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Bei diesem Sachverhalt schließen der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts es zwar aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl BSGE 51, 164, 167 f = SozR 2400 § 2 Nr. 16 S 19 f; BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 18/00 R - AuB 2001, 151, 154).
  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2015 - L 1 R 162/11
    Demgemäß sind in der Rechtsprechung Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalles als selbständig Tätige (vgl zB BSG, Urteil vom 19.12.1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5: Volkshochschuldozentin) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (BSG, Urteil vom 12.02.2004, B 12 KR 26/02, juris RdNr 16 mwN).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • BSG, 12.08.2015 - B 5 RE 13/15 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Bezugnahme in einer Beschwerdebegründung;

    L 1 R 162/11 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Mit der insofern erfolgten Bezugnahme "auf die vorgerichtlichen Ausführungen, insbesondere die schriftsätzlichen Ausführungen im sozialgerichtlichen Verfahren zum Az. S 15 R 169/06 sowie zu den schriftsätzlichen Ausführungen in der Berufung, Az. L 1 R 162/11", verfehlt die Klägerin die Bezeichnungserfordernisse (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) komplett.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2017 - L 12 R 175/14
    Die Bezugnahme auf das Urteil des 1. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26.2.2015 - L 1 R 162/11 - ist zwar wohl dahingehend zu verstehen, dass die Befreiungsmöglichkeit des § 231 Abs. 6 SGB VI angesprochen sein soll.
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